Zuwendungen für internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff Förderbekanntmachung des BMBF im Rahmen der Strategie: Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Modul A:
- Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU und andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Modul B, C, D:
- Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU,
- kommunale Gebietskörperschaften
- andere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Modul E +F+G:
- Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU
Verwendungszweck
Je nach angestrebter Kooperationskonstellation beabsichtigt das BMBF auf Basis dieser Rahmenbekanntmachung Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern:
- Modul A: Internationale Vernetzungs- und Sondierungsmaßnahmen mit Forschungskomponenten
- Modul B: Internationale Forschungsprojekte mit Pilotcharakter (mit optionaler Industriebeteiligung)
- Modul C: Internationale Verbundforschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie (2 + 2)
- Modul D: Internationalisierung von regionalen Innovationsclustern und Netzwerken
- Modul E: Wissenschaftliche Kompetenzzentren
- Modul F: Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen von EUREKA
- Modul G: Wissenschaftliches Begleitprojekt
Genauere Informationen zu den einzelnen Modulen sowie zu den aktuellen Förderaufrufen finden Sie über die Links unten.
Antragstellung
Mit der Betreuung der Rahmenbekanntmachung hat das BMBF den:
DLR Projektträger, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Ansprechpartner: Oliver Rohde, Telefon: +49 228/38 21 1891 und E-Mail: oliver.rohde@dlr.de
beauftragt.
Fachliche und administrative Ansprechpartner für die Förderaufrufe werden in den jeweiligen Aufruftexten benannt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
- In der ersten Verfahrensstufe sind jeweils Projektskizzen nach erfolgtem Förderaufruf über das Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. Die dazu notwendigen Informationen erhalten Interessenten beim im jeweiligen Förderaufruf angegebenen Projektträger. (Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.)
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. (Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.)
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Genauere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und beim jeweils zuständigen Projektträger.
Befristung
Aktuell ist die Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Forschung und Innovation in der EU
53170 Bonn
Telefon+49 (0)30 18 57-0
Fax +49 (0)30 18 57-550
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Telefon+49 (0) 30-67055-0
Fax +49 (0) 30-67055-722